Kommentar: Die aufgezwungene Wohltat

Wie Arbeitnehmern mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz der Wunsch nach beliebten schädlichen Garantien ausgetrieben wird.

 

Am 1. Juni 2017 hat der Bundestag das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRStärkungsG) beschlossen (ep berichtete). Offizielles Ziel ist es, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Kleinbetrieben zu fördern und Geringverdiener vor Altersarmut zu schützen.

Das Ziel wird indes durch diese Maßnahme verfehlt. Ab 2030 werden bis zu mehr als 50 Prozent der Neurentner einen Rechtsanspruch auf Grundsicherung haben. Die Altersarmut der Bevölkerung steht offenbar seit mehr als 30 Jahren auf der politischen Agenda?

 

Gerechtigkeit für alle?

Aktuell beziffert eine Dokumentation („Das Rentendebakel“, ZDFzoom, gesendet am 16. November 2016) den Kaufkraftverlust der gesetzlichen Rente seit der Jahrtausendwende auf 30 Prozent.

Für das Jahr 2013 wird die Durchschnittsrente der Männer in Deutschland mit 1.050 Euro und in Österreich mit 1.820 Euro beschrieben. Bei den Frauen in Deutschland sind es in Deutschland 590 Euro, in Österreich 1.220 Euro. Und für das Jahr 2015 bekommt man gemäß OECD in Österreich durchschnittlich 78 Prozent Rente vom Brutto, in Deutschland durchschnittlich 37 Prozent.

Wer die Verhältnisse der Nettorente bei gleichem Einkommen aktuell mit dem Jahr 1982 vergleicht, stellt fest, dass nominell netto nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung eine Halbierung erfolgte. Neulich fragte ein Barkeeper in Prag einen Touristen sinngemäß: „Warum wählt ihr Deutschen eigentlich immer Regierungen, die gegen das Volk entscheiden?“

 

Altersarmut für die Mehrheit?

Die prekäre Arbeit lag vor Schröder & Co. vielleicht bei weniger als 10 Prozent – nach seiner Agenda bei wohl rund 25 Prozent, und heute sind offenbar bereits 35 Prozent der Werktätigen davon betroffen.

Wer von der Hand in den Mund lebt – derzeit mehr als 25 Prozent der Bevölkerung – hat keine Sparquote, auch wenn das neue Gesetz 100 Euro oder etwas mehr (maximal derzeit gut 200 Euro) betrieblicher Altersversorgung künftig nicht auf die Grundsicherung anrechnet. Die prozentuale staatliche Förderung der bAV bei null Sparquote beträgt ebenfalls null.

Die Riester-Rente zum Beispiel ist eine Veranstaltung für Gutverdienende mit bis zu mehr als zehn Jahren längerer Lebenserwartung als im Prekariat, und mit potentiell massiverer Steuerersparnis.

 

Betriebliche Altersversorgung als Spielcasino?

Das neue Modell der Nahles-Rente verbietet jedwede Garantien. Damit entfällt zwangsläufig auch die bisherige Haftung durch Einstandspflicht des Arbeitgebers (AG) über seine bAV-Zusage. Die Insolvenz des AG bleibt so ohne Auswirkung – damit gibt es auch keine Absicherung mehr durch den Pensionssicherungsverein.

Es gibt nur noch eine Beitragspflicht – allerdings zulasten der Lohnumwandlung des Arbeitnehmers (AN), also letztlich von diesem – freiwillig – bezahlt. Der Arbeitgeber entscheidet, wer das Geld anlegt, unter Mitwirkung der Sozialpartner, aber das Kapitalanlagerisiko trägt der Arbeitnehmer. Bietet der AG dies so an, entfällt jeder Anspruch auf andere Formen der bAV mit Garantien.

Nirgends findet man eine Regelung, wonach die AN einen gerechten Anteil am Kapitalanlage-Erfolg erhalten – im Zweifel werden Renditen durch Gebühren aufgezehrt.

Stille Reserven können vorenthalten werden – zudem sollen kollektive Sicherungsfonds aufgebaut werden, für künftige ganz schlechte Zeiten, die individuelle Ansprüche nicht erhöhen, weil genau dann das Geld ohnehin vernichtet wurde. Letztlich werden Beiträge und Kapitalerträge oder Verluste also nach Gutsherrenart zugeteilt, an wen auch immer, früher oder auch viel später, nachdem die Sparer schon lange tot sind.

Auch nach Beginn der Rente kann diese noch gesenkt werden, denn der AN trägt bis an sein Lebensende das Risiko eines Verfalls der Kapitalanlagen.

Das Risiko der Kapitalanlage tragen die Mitarbeiter, welche aber nichts selbst mitzuschnabeln haben – faktisch vielleicht ein verfassungswidriger Vertrag zulasten Dritter, also der AN. Schafft der Gesetzgeber neue Arbeit für bewährte Richter, auch im Arbeitsrecht?

Natürlich werden sich zahlreiche Finanzvermittler finden, welche dazu raten, die bisherige bAV mit Garantien gegen eine neue bAV einzutauschen – diese Option hat der Gesetzgeber vorgesehen. So werden Garantien durch Spekulation ersetzt. Informiert der AG nicht richtig, wird er wohl dafür trotzdem haften, auch ohne Garantien, für den Schaden des AN.

 

Häufige Beratungsfehler in der bAV-Vermittlung?

Wer arbeitet, bekommt dafür einen Lohn – auf Wunsch einen Teil später, etwa als Betriebliche Altersversorgung (bAV). Damit handelt es sich bei der bAV nicht um ein Abgaben-Sparmodell, sondern für den AN um ein zeitliches Abgaben-Verlagerungsmodell. Der AG spart sich bei der bAV bisher sicher seinen Anteil (rund 20 Prozent) bei der Sozialversicherung – später zahlt der AN als Rentner bis zu mehr als 18 Prozent an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (allein).

Die Nahles-Rente reduziert die Ersparnis des AG auf rund fünf Prozent, weil der Rest als Zusatzbeitrag vom AG abzuführen ist. Dies ändert aber rein gar nichts daran, dass durch die bAV die Ansprüche auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und gesetzliche Altersrente durch bAV-Beiträge sinken – ein Thema, das Vermittler gerne ausblenden. Dem Eindruck nach eine bedingt vorsätzliche Schädigung der AN; und dies, ohne dass Betriebsräte vermehrt einschreiten.

Ein anderer Beratungsfehler ist, dass es häufig besser wäre, auf die bAV zu verzichten, den Lohn komplett zu versteuern, um dann eine private Kapitalanlage fürs Alter zu finden – denn erst damit lassen sich Sozialversicherungsbeiträge vermeiden und Steuern minimieren.

Dann, im Alter, wenn man auf jeden Cent angewiesen sein wird, sind vermeidbare Abgabenbelastungen unerwünscht – nicht nur bei massenhaft zu erwartender Altersarmut. So aber ist zu erwarten, dass vermehrt Rentner bis ans Lebensende Schuldner bei Finanzamt und Krankenkasse werden, wie heute schon zunehmend in der Schweiz.

Wenn man die Alternative hat, die Miete zu bezahlen oder nicht im Kalten zu sitzen und ein Schnitzel auf dem Teller zu haben, aber dem Finanzamt etwas schuldig zu bleiben, ist absehbar, wie die Entscheidung ausfällt.

Wenige sind bereit, nur Miete und Steuern zu bezahlen, damit sie wenigstens schuldenfrei zwischen ihren vier Wänden leben können und nicht auf der Straße verhungern müssen. In Japan begehen viele Rentner kleine Diebstähle, um im Winter in einem Gefängnis unterzukommen – allerdings sehen viele Verkäuferinnen einfach darüber hinweg.

 

Abfindung der betrieblichen Altersversorgung als Königsweg?

Große und sehr große Konzerne haben ihren Mitarbeitern eine bAV versprochen – besitzen jedoch gar nicht das komplette Geld, um diese zu finanzieren.

Kleine und sehr kleine Betriebe haften dafür, dass die arbeitsvertragliche Zusage viel höher gewesen ist, als eine Bank oder Versicherung bisher erwirtschaftet hat.

Ein Ausweg aus dieser Konfliktsituation in der Zukunft ist die gegenwärtige Abfindung – und diese gibt es bei den Steuern und der Sozialversicherung als gegenwärtiges Abgaben-Sparmodell. Durch kluge Gestaltung vermeidet man auch die gesetzliche Doppelzahlung.

Neulich verlor wieder mal ein Handwerkermeister seine persönliche (betriebliche) Altersversorgung komplett – weil er nicht überblickte, welchen Inhalt seine arbeitsvertragliche Zusage finanziell hatte?

 

Sozialpartner-Modell ohne Sozialpartner?

Die reine Beitragszusage des Arbeitgebers (pay and forget) bedeutet, sich bei der Kapitalanlage irgendwelchen Sozialpartnern und deren Gehilfen auszuliefern – im Zweifel ohne Kostentransparenz.

Wer es ernst meint mit dem sozialen Gedanken der bAV, kann dies auch selbst organisieren – beispielsweise über eine eigene Unterstützungskasse oder Stiftung, die dann statt des Arbeitgebers eine gewünschte Garantie gibt, ganz ohne jede Arbeitgeberhaftung.

Dann aber hat es der Arbeitgeber selbst in der Hand, wer das Geld verwaltet und wann Unverfallbarkeit eintritt, denn die Regeln des BetrAVG gelten dafür nicht, und niemand kann Vorschriften dazu machen. Die Nahles-Rente verbietet die Garantie ja genau deshalb, weil jeder Arbeitnehmer sie sonst haben wollte.

Es ergibt häufig Sinn, sich ganz von den gesetzgeberischen Versuchungen einer minimalen Förderung zu lösen. Auch ausländische Kapitalanlage-Sammelstellen (z. B. Fonds) kommen als Kapitalanlage-Verwalter in Frage. Niemand ist gezwungen hier im Inland mit nach Kosten und Inflation negativen Renditen sein Geld oder das der Mitarbeiter anzulegen.

Strategisch könnten Arbeitgeber die Nahles-Rente anbieten, um ihre Mitarbeiter ganz von einer gesetzlich geregelten Betriebsrente abzuschrecken, so als wenn er sie zur nächsten Betriebsfeier in ein englisches Restaurant einlädt: Nein Danke, mir ist schon schlecht. Bei entsprechender Aufklärung kann er dann, noch bevor diese den Duft von Fish, Chips und Mutton erleben, ihnen etwas ganz anderes anbieten, zu aller Vorteil.

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

 

mit freundlicher Genehmigung von

www.elektropraktiker.de (veröffentlicht am 06.06.2017)

 

Link: www.elektropraktiker.de/nachricht/kommentar-die-aufgezwungene-wohltat/

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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