Zuwendungen an Ehegatten und bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft sind oft rückforderbar

Wenn Zuwendungen der gemeinschaftlichen Absicherung dienen, aber keine Schenkungen sind…. Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 06.05.2014, Az. X ZR 135/11) entschied, daß Zuwendungen an nichteheliche Lebenspartner mit dem Zweck der Absicherung für den Todesfall des Zuwendenden keine Schenkungen sind. Scheitert die Lebensgemeinschaft sind solche Zuwendungen anders als Schenkungen zurück zu gewähren.   Zuwendung oder Schenkung […]