Vermögensverwalter Haftung

Haftung Vermögensverwalter : Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz

Haftung Vermögensverwalter: Was Sie wissen müssen

Wer vermögend ist oder zu Vermögen kommt, ist nicht zwangsweise auch Experte im Bereich der Geldanlage oder Vermögensverwaltung. Deshalb, um den Erhalt des eigenen Besitzes zu wahren und auf lange Sicht zu mehren, greifen viele Anleger auf die Dienste eines Vermögensverwalters oder einer Vermögensverwaltungsgesellschaft zurück. Dank wachsender Einzel- und Familienvermögen und einer immer stärkeren Konzentrierung der Vermögen weltweit, erfreuen sich Vermögensverwalter wachsender Beliebtheit. Die Vermögensverwaltung ist eine gängige Praxis, die Sorge um das eigene Vermögen auf eine dritte Partei zu übertragen. Man unterscheidet zwischen der Betreuung mit Dispositionsbefugnissen und einer ohne selbige Befugnisse. Meist spricht man von Vermögensverwaltung, wenn die Entscheidungen über das eigene Vermögen geschäftsführend und im Rahmen von Anlagerichtlinien abgegeben werden. Eine klare Abgrenzung zwischen Anlageberater und Vermögensverwalter sollte zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Wahl des Verwalters im Hinterkopf behalten werde. Wenngleich in der Praxis die Grenzen hierbei häufig verschwimmen.  Des Weiteren sei an dieser Stelle erwähnt, dass man auch von Vermögensverwaltung spricht, wenn Personen ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht vollständig selbst wahrnehmen können. Grundlegend kann die Tätigkeit eines Vermögensverwalters, wenn auch nicht ratsam, an jede Person oder Gesellschaft abgetreten werden.

Der Wahl des Vermögensverwalters oder der Vermögensverwaltungsgesellschaft kommt für eine erfolgreiche Zusammenarbeit besondere Bedeutung zu. Im Rahmen eines Dienstvertrages ist es die Aufgabe des Vermögensverwalters bei der Verwaltung von Vermögen stets das Interesse des Anlegers im Rahmen der vorher festgelegten Anlagerichtlinien zu vertreten. Es sollte dem Anleger dennoch stets bewusst sein, dass die übertragenen und weitreichenden Befugnisse im schlimmsten Fall den eigenen Ruin bedeuten können.
Neben der Kompetenz des Vermögensverwalters in wirtschaftlichen und anlagestrategischen Belangen, sollten bei der Auswahl sowohl die Vertrauenswürdigkeit und Seriosität als auch die passenden vertraglichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit eine Rolle spielen. Eine Kontrolle des Vermögensverwalters ist unabdingbar und eine stetige Überprüfung der ordnungsgemäßen Pflichterfüllung beugt bösen Überraschungen nachhaltig vor.

Abschließend soll nicht unerwähnt bleiben, dass auch eine professionelle Vermögensverwaltung nicht davor gewahrt ist, dass sich durch gesamtwirtschaftlich Umstände Verluste aus Vermögensanlagen ergeben. Die Frage, ob der Vermögensverwalter für diese Verluste haftet und Schadensersatz zu leisten hat, bleibt an dieser Stelle individuell zu klären.

Übersicht zur Haftung Vermögensverwalter:

  • Mangelnde Dokumentation seitens des Vermögensverwalters
  • Verstoß gegen Anlagerichtlinien
  • Falsche Abrechnung gegenüber Steuerbehörden
  • Insidergeschäfte
  • Fehlendes Reporting
  • Verstoß gegen die Aufklärungspflicht
  • Mangelnde Risikostreuung
  • Verletzung der Sorgfaltspflicht

Wie wir Sie im Haftungsfall des Vermögensverwalters unterstützen:

  • Überprüfung der Anlagerichtlinien
  • Überprüfung des Vertragsverhältnisses zwischen Verwalter und Anleger
  • Rechtliche Beratung
  • Feststellung einer tatsächlichen Haftung
  • Unterstützung bei der Nachweispflicht und Beweisführung
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Wie wir Sie im Bereich der Vermögensverwaltung unterstützen:

  • Renditesteigerung durch steuerliche Optimierung
  • Entwicklung von Anlagerichtlinien
  • Erarbeitung von Vertragskonzepten
  • Nachlassabwicklung
  • Testamentsvollstreckung

Hilfreiche weiterführende Artikel zum Thema Haftung des Vermögensverwalter:

Unsere Kanzlei in München

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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