Unsere Lehrbeauftragten – Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala (48) lehrt im Studiengang Versicherung die Fächer Bürgerliches Recht und Versicherungsrecht. Er gestaltet auch die Vorlesungsreihe „Haftungsrisiken für Vermittler“ und steht der Studiengangsleitung mit Rat und Tat in allen versicherungsrechtlichen und auch didaktischen Fragen zur Verfügung. Dr. Fiala ist einer der wenigen Lehrbeauftragten, die den Studiengang von der Konzeptionsphase an bis […]

BAV: Unternehmensberatung mit Rechtsanwalt

Betriebliche Altersversorgung: Nichtigkeit von Verträgen beim Unternehmensberater Im Markt der bAV-Unternehmensberatungen lassen sich verschiedene Modelle der Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern, Finanz-dienstleistern und Unternehmensberatern ausmachen. Zahlreiche Vertriebsmodelle halten in der Praxis nicht. Rechtliche Gestaltung Unter der überschrift “Rechtliche Gestaltung” bietet mancher Vertrieb bzw. Unternehmensberater unter anderem die “Formulierung von Pensions-zusagen, sowie der zugehörigen Gesellschafterbeschlüsse …. ” durch […]

Professor, Steuerberater oder Rechtsanwalt als Aufsichtsrat? – Gesetzliche Verbote und nichtige Beratungs- bzw. Mandatsverträge

*von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), Mediator (Univ.), MBA Financial Services (Univ.Wales), MM (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EG-Experte (C.I.F.E.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches und Versersicherungsrecht (Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann (www.fiala.de) Für den Vermittler bzw. Finanzdienstleister stellt sich immer wieder die Frage nach der Plausibilität der Konzepte sowie nach der Seriosität der handelnden Personen. […]

Vertriebsrecht: Tätigkeitsverbot für Rechtsanwälte im Vertrieb von Versicherungen und in der Vermittlung betrieblicher Versorgungswerke (bAV)

*von Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), Mediator (Univ.), MBA Financial Services (Univ.Wales), MM (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EG-Experte (C.I.F.E.), Lehrbeauftragter (Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann (www.fiala.de) ?Gerade die, die sich auf dem Holzweg befinden, benehmen sich, wie die Axt im Walde.? (Sprichwort) Kundenbesuch vom Versicherungsmakler: Ein Versicherungsmakler besucht seinen mittelständischen Industriekunden ? es geht […]

Meldepflichten des international tätigen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Berufsträger haben neben der Führung von Handakten noch weiter gehende Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, beispielsweise nach dem Geldwäschegesetz. Hinzu kommen nachgerade für den international tätigen Berufsträger zusätzliche besondere Meldepflichten nach dem Umsatzsteuergesetz und der Außenwirtschaftsverordnung. Nachfolgend werden die Grundzüge dargestellt: I. Die Umsatzsteuer im Binnenmarkt Leistungen sind gemäß § 1 I Nr. 1 UStG im Inland […]

Meldepflichten des international tätigen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

RA Johannes Fiala (München), Sandra Seremek (Eggenfelden) Berufsträger haben neben der Führung von Handakten noch weiter gehende Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, beispielsweise nach dem Geldwäschegesetz. Hinzu kommen nachgerade für den international tätigen Berufsträger zusätzliche besondere Meldepflichten nach dem Umsatzsteuergesetz und der Außenwirtschaftsverordnung. Nachfolgend werden die Grundzüge dargestellt: I. Die Umsatzsteuer im Binnenmarkt Leistungen sind gemäß § […]

Die Handakte des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers und Rechtsanwalts (Teil II)

Gliederung: Im letzten Heft: 1. Handakte als persönliche Pflicht des Berufsträgers 2. Kosten 3. Eigentum an der Handakte 4. Anspruch auf Herausgabe der Handakte In diesem Heft: 5. Anspruch auf Einsicht der Handakte 6. Auskunft über den Bestand der Handakte 7. Kollision mit Geheimhaltungsinteressen 8. Beschlagnahme, Vorlage der Handakte, Aufzeichnungspflichten 9. Pflichtgemäße Tätigkeit 10. Verkauf […]

Die Handakte des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers und Rechtsanwalts (Teil I)

Die Handakte ist für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte gleichermaßen Handwerkszeug des beruflichen Alltags   1. Der sogenannte größte Feind des Berufsträgers ist nicht selten der eigene Mandant, denn gerade bei Unstimmigkeiten mit dem Auftraggeber können im Zusammenhang mit der Handakte Unannehmlichkeiten für den Berufsträger entstehen, die durch genaue Kenntnis der Rechtslage vermieden werden können. Sorglosigkeit […]