Beratungspflichten, Haftung, Deckungslücken am Beispiel der Elementarschaden-Versicherung

– Wann Versicherungsmakler und Agenten für Unversichertes wie Versicherer haften –   Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert die versicherten Schäden der Flutkatastrophe im Juli auf rund 7 Mrd. Euro. Für ganz oder teilweise nicht versicherte Schäden käme indes auch die Einstandspflicht des häufig „betreuenden“ Versicherungsvermittlers in Betracht. Während 99 % der Gebäude entsprechend […]

Elementarschäden: Wann Geschädigte sich bei Versicherungsmaklern und Agenturen schadlos halten können

Wenn Opfer der Flutkatastrophe keine Elementarschadenversicherung haben, können sie ihren Versicherungsvermittler unter Umständen in Haftung nehmen. Denn Makler wie auch Vertreter müssen Deckungsrisiken finden, dazu entsprechend beraten und dies lückenlos dokumentieren. Eine fehlende Dokumentation kann Vermittler in arge Bedrängnis bringen, denn dadurch wird Beweislast umgekehrt. Darauf machen Rechtsanwalt Johannes Fiala und Versicherungsmathematiker Peter A. Schramm […]