Bereits gefördertes Riestervermögen ist für Prozeßkostenhilfe nicht zu verwerten – andere Lebensversicherungen schon

– Weshalb Lebensversicherungen nur für ein Existenzminimum im Alter geschützt sind? –   Es ist absolut kein Grund ersichtlich, dass der Gesetzgeber einen Einkommensschutz im Alter oberhalb der Grundsicherung als politisches Ziel verfolgt. Staatliches Ziel ist allein, dass nicht infolge Pfändung und Verwertung von angespartem Vermögen am Ende die Sozialhilfe gleicht oder im Alter ergänzend […]