Schadenersatz vom Vermittler nach Umdeckung bzw. Versichererwechsel

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 26.08.2018, Az. I ZR 274/16) erwartet vom Kläger, der sich nach dem Umdecken von Lebensversicherungen geschädigt fühlt, dass er auch bereits für eine Feststellungsklage Tatsachen darlegt, aus welchen sich auf die Wahrscheinlichkeit eines Schadens schließen lässt.   Eine Feststellungsklage ist meist deshalb zulässig und geboten, weil regelmäßig nach drei Jahren […]