Weder Haftungsdächer noch Strukturvertriebe schützen Vermittler vor persönlicher Haftung

– Wann Verkäufer, Vermittler und Berater bei insolventen Kapitalanlagen selbst im Feuer stehen –   Ein bekannter Strukturvertrieb wurde durch Urteil vom 31.07.2014 (LG Frankfurt/Main, Az. 2-32 O 154/13) zum Schadensersatz verurteilt, weil ein Anlageberater unzureichend über Risiken eines Immobilienfonds aufgeklärt hatte. Strukturvertriebe und Haftungsdächer haben regelmäßig für ihre eingeschalteten Berater und Vermittler, sogenannte Erfüllungsgehilfen, […]