Scharia schützt vor Gläubigern, auch im Erbrecht sowie bei familienrechtlichen Ansprüchen

– Grundlegende ausländische Wertvorstellungen (ordre public) schützen vor Vermögenszugriff –   Auch deutsche Gerichte erkennen Sharia-Recht an und wenden es auch ggf. zwingend an, wenn es den grundlegenden deutschen Rechtsvorstellungen – speziell der Verfassung – nicht widerspricht. Umgekehrt im Ausland wird deutsches Recht auch soweit grundsätzlich gültig nicht angewendet, wenn es dortigen wesentlichen Grundsätzen des […]