Wegzugsteuer im Ländervergleich: Wie 17 Staaten den Wegzug besteuern

Wegzugsteuer im Ländervergleich: Wie 17 Staaten den Wegzug besteuern

Wegzugsteuer im Ländervergleich

Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, zahlt in vielen Staaten Steuer auf einen Verkauf, den es nie gegeben hat. Dieser Ländervergleich zur Wegzugsteuer, international meist „Exit Tax“ genannt, zeigt für 17 Staaten, wen die Regel trifft, welches Vermögen sie erfasst, welcher Satz gilt und wann die Steuer gestundet wird oder wegfällt. Dazu kommen ein einheitliches Rechenbeispiel und die Staaten, die keine Wegzugsteuer kennen, Wegziehende aber noch eine Zeit lang besteuern.

Die deutsche Regel nach § 6 AStG mit Ratenzahlung, Rückkehr und Sonderfällen behandeln eigene Beiträge, auf die dieser Überblick an den passenden Stellen verweist, etwa der Grundlagenbeitrag zur Wegzugsteuer bei GmbH-Anteilen.

Das Wichtigste vorweg: Steuer auf einen fiktiven Verkauf

Deutschland besteuert Anteile an Kapitalgesellschaften ab einer Beteiligung von 1 % beim Wegzug so, als wären sie zum gemeinen Wert verkauft worden (§ 6 Abs. 1 AStG, § 17 Abs. 1 EStG). Bei einer GmbH mit einem Wert von 1 Mio. € und 25.000 € Anschaffungskosten sind das rund 278.000 €, obwohl kein Euro Kaufpreis geflossen ist.

Der Grund ist schlicht: Mit dem Wegzug fällt das Besteuerungsrecht an künftigen Veräußerungsgewinnen in der Regel dem neuen Wohnsitzstaat zu. Der bisherige Staat rechnet deshalb vorher ab. Wo der Wegzug als Verkauf gilt, droht die Liquiditätsfalle: Die Steuer entsteht auf einen Papierwert. Wer seine Anteile nicht verkaufen kann oder will, zahlt aus anderem Vermögen.

Drei Modelle der Wegzugsteuer im internationalen Vergleich

Nach Einschätzung der Kanzlei lassen sich drei Modelle unterscheiden:

  1. Sofortbesteuerung als Fiktion. Der Wegzug gilt als Verkauf. So arbeiten etwa Deutschland, Österreich, Kanada, Südafrika und Polen. Ob die Steuer gestundet wird, ist je nach Staat ein Recht, eine Ermessensentscheidung oder gar nicht vorgesehen.
  2. Festsetzung, Einzug erst beim Verkauf. Die Steuer wird festgestellt und bleibt liegen, teils mit Erlass nach Ablauf einer Frist. Beispiele sind die Niederlande, Frankreich und Belgien.
  3. Keine Wegzugsteuer, aber nachlaufende Steuerpflicht. Großbritannien, Schweden und Finnland halten den Wegziehenden für eine gewisse Zeit im Netz. Besteuert werden dann nur tatsächlich erzielte Gewinne.

Auch innerhalb der EU unterscheiden sich die Regeln deutlich, vor allem bei Schwellen und Stundung. Viele Staaten schieben die Steuer beim Umzug in einen anderen EU- oder EWR-Staat auf, beim Umzug in einen Drittstaat dagegen nicht oder nur gegen Sicherheit.

Wegzugsteuer im Ländervergleich: Auslöser, Vermögen und Satz

Die folgende Übersicht der Exit Tax nach Ländern erfasst nur Staaten, zu denen die Kanzlei Belege ausgewertet hat. Fehlt ein Staat, heißt das nicht, dass er keine Wegzugsteuer kennt. „Offen“ bedeutet: Dazu liegt kein verlässlicher Beleg vor.

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Land Wen es trifft Was erfasst ist Satz
Deutschland 7 von 12 Jahren unbeschränkt steuerpflichtig Anteile ab 1 % an Kapitalgesellschaften; Investmentfonds ab 1 % oder 500.000 € Anschaffungskosten je Fonds ca. 28,5 % (Teileinkünfte, Spitzensatz mit Soli)
Österreich jeder Wegziehende, keine Wertgrenze im Wortlaut Kapitalvermögen, Derivate, Kryptowährungen 27,5 %
Niederlande Beteiligung ab 5 % (aanmerkelijk belang) Anteile; auch Pensions- und Rentenansprüche mit Steuervorteil Box 2: 24,5 % bis 68.843 €, darüber 31 %
Frankreich 6 von 10 Jahren; Anteile ab 800.000 € oder 50 % Gewinnbeteiligung latente Gewinne offen
Spanien 10 von 15 Jahren; Anteile über 4 Mio. € oder über 25 % bei einem Wert über 1 Mio. € Anteile und Fondsanteile 19–30 % gestaffelt
Dänemark 7 von 10 Jahren; Bestand ab 100.000 DKK Aktien und Forderungen 27 %, über 67.500 DKK 42 %
Norwegen latenter Gewinn über einem Freibetrag (Höhe offen) Aktien, Fonds, Optionen, Derivate offen (Faktor für 2026 nicht belegt)
Polen Wechsel der Ansässigkeit; Freigrenze 4 Mio. PLN nicht realisierte Gewinne 19 %
Belgien Verlegung der Ansässigkeit Finanzanlagen offen
Italien (nur Gesetzentwurf) 6 von 10 Jahren; Vermögen ab 800.000 €; Wegzüge ab 2027 Beteiligungen, Wertpapiere, Fonds, Edelmetalle u. a.; nicht Immobilien 26 %; Staatsanleihen 12,5 %
Kanada Auswanderer; Meldung ab 25.000 CAD fast alles Vermögen, ausgenommen kanadisches Grundvermögen und Altersvorsorge Ontario, Spitze ca. 26,76 %
USA nur bei Aufgabe der Staatsbürgerschaft oder langer Green Card; ab 2 Mio. USD Nettovermögen oder durchschnittlicher Steuer über 211.000 USD (2026) Weltvermögen; Freibetrag 910.000 USD offen
Australien Ende der Ansässigkeit Vermögen außer australischem Grundbesitz u. Ä. offen
Japan 5 von 10 Jahren; Wertpapiere ab 100 Mio. JPY Wertpapiere, Derivate 15,315 % (Einwohnersteuer offen)
Südkorea 5 von 10 Jahren; Großaktionäre; ab 2027 auch ausländische Aktien Aktien offen
Südafrika Ende der Ansässigkeit Weltvermögen außer südafrikanischem Grundbesitz max. ca. 18 %
Israel Ende der Ansässigkeit fiktive Veräußerung des Vermögens offen

Zahlung, Stundung und Wegfall im Vergleich

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Land Wann fällig, wann nicht
Deutschland 7 Jahresraten auf Antrag, unverzinst, in der Regel gegen Sicherheit, für jedes Zielland; sofort fällig u. a. bei Verkauf, Insolvenz, Ausschüttungen über 1/4 des Werts
Österreich EU/EWR: auf Antrag keine Festsetzung bis zum Verkauf (Kryptowährungen im Wortlaut nicht genannt); Weiterzug in einen Drittstaat löst aus; seit 2026 ab 100.000 € jährlicher Nachweis
Niederlande EU/EWR: Aufschub automatisch und zinsfrei, außerhalb teils gegen Sicherheit; Bescheid für Beteiligungen unbefristet
Frankreich Aufschub automatisch oder auf Antrag mit Sicherheit; Erlass nach 2 Jahren (Wert unter 2,57 Mio. €) bzw. nach 5 Jahren ohne Verkauf
Spanien EU/EWR auf Wahl: Steuer nur bei Verkauf, Weiterzug oder Meldeverstoß binnen 10 Jahren
Dänemark zinsloser Aufschub; außerhalb des Nordens und der EU nur gegen Sicherheit
Norwegen Zahlung binnen 12 Jahren; Sicherheit auch im EWR möglich; 70 % jeder Ausschüttung tilgen die Steuer
Polen Erklärung und Zahlung bis zum 7. des Folgemonats; Stundung nicht ermittelt
Belgien EU/EWR und Abkommensstaaten mit Beitreibungshilfe: Aufschub bis zum Verkauf; Wegfall nach 24 Monaten ohne Verkauf
Italien (nur Gesetzentwurf) Zahlung binnen 180 Tagen; Aufschub EU 5, kooperierende Staaten 10 Jahre gegen 50 % Anzahlung und Sicherheit; Wegfall ohne Verkauf oder im Erbfall
Kanada Aufschub auf Antrag ohne Zinsen; Sicherheit erst ab 16.500 CAD Bundessteuer
USA Zahlungsaufschub wählbar
Australien Wahl: keine Sofortsteuer, das Vermögen bleibt dann in Australien steuerverhaftet
Japan Stundung 5, bis 10 Jahre, gegen Sicherheit
Südkorea ausländische Aktien bis 500 Mio. KRW frei
Südafrika keine Stundung genannt
Israel Aufschub bis zum Verkauf wählbar (Stand 2019)

Für Deutschland und die Grundlagen der meisten Staaten liegen Gesetzestexte oder amtliche Merkblätter zugrunde, viele Steuersätze stammen dagegen aus Fachbeiträgen und Zusammenfassungen. Italiens Wegzugsteuer steht bisher nur im Entwurf zum Haushaltsgesetz 2027, und die Quellen sind uneins, ob die Grenze von 800.000 € für alle Güter oder nur für Finanzanlagen gilt. Wie die sieben Jahresraten in Deutschland beantragt werden und wann sie kippen, erklärt der Beitrag zur Ratenzahlung der Wegzugsteuer.

Rechenbeispiel: 1 Mio. € Wert, 25.000 € Anschaffungskosten

Das einheitliche Beispiel beruht auf Annahmen: eine Beteiligung mit einem Wert von 1.000.000 €, Anschaffungskosten von 25.000 € und damit 975.000 € stillen Reserven, Spitzensteuersatz, alle Schwellen außer den genannten erfüllt, keine Kirchensteuer. Doppelbesteuerung und Anrechnung im Zuzugsstaat sind nicht berücksichtigt. Es handelt sich um eine Überschlagsrechnung, nicht um einen Steuerbescheid.

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Land Satz im Beispiel Steuer in % des Werts Bemerkung
Dänemark bis 42 % bis ca. 409.500 € ca. 40,9 % Obergrenze, Staffel nicht umgerechnet
Niederlande 24,5 / 31 % 297.775 € 29,8 % EU/EWR aufgeschoben
Deutschland 28,485 % 277.729 € 27,8 % Näherung; 7 Raten à 39.676 €
Österreich 27,5 % 268.125 € 26,8 % EU/EWR keine Festsetzung
Kanada (Ontario) ca. 26,76 % ca. 260.910 € 26,1 % nicht nachgerechnet
Italien (nur Gesetzentwurf) 26 % 253.500 € 25,4 % Stand des Entwurfs
Polen 19 % 185.250 € 18,5 % Freigrenze in PLN nicht umgerechnet
Südafrika ca. 18 % ca. 175.500 € 17,6 % Höchstsatz
Japan 15,315 % 149.321 € 14,9 % nur ab 100 Mio. JPY; Einwohnersteuer offen
Spanien – 0 € 0 % 1 Mio. € liegt nicht über der Grenze
Frankreich offen offen offen Satz nicht geklärt; Erlass nach 2 bzw. 5 Jahren möglich
Norwegen offen offen offen Satz und Freibetrag nicht geklärt; Zahlung über 12 Jahre

Zwei Lehren folgen daraus. Erstens zählt nicht allein der Satz, sondern auch die Schwelle: Spanien besteuert dieses Beispiel gar nicht. Zweitens hängt die Last am Verhältnis von Gewinn zu Wert. Stammen 800.000 € des Werts aus Anschaffungskosten, kostet derselbe Wegzug in Deutschland nur 56.970 € oder 5,7 % des Werts. Am härtesten trifft es deshalb den Gründer: niedrige Stammeinlage, hoher Wert und kein Verkauf in Sicht.

Länder ohne Wegzugsteuer: kein Freibrief

Großbritannien besteuert vorübergehend Nichtansässige im Jahr ihrer Rückkehr, wenn sie 4 von 7 Jahren ansässig waren und höchstens 5 Jahre fort sind. Schweden hält Bürger und Langzeitansässige bis zu zehn Jahre bei Aktiengewinnen im Netz, wobei Abkommen das begrenzen können. Finnland erfasst finnische Staatsangehörige in der Regel im Wegzugsjahr und in den drei Folgejahren. Eine Wegzugsteuer hat die Kanzlei für diese drei Staaten nicht gefunden. Das ist eine Einschätzung nach Recherche, kein Beweis, dass es keine gibt.

In der Schweiz, in Singapur, in den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Hongkong sind private Kursgewinne nicht steuerbar, eine Wegzugsteuer liefe dort nach Einschätzung der Kanzlei ins Leere. Das schützt aber nur vor der Steuer des Zuzugsstaats. Die deutsche Wegzugsteuer fällt beim Umzug dorthin trotzdem an. Was diese Staaten sonst für Zuzügler bedeuten, zeigen die Länderprofile Schweiz, Singapur und Vereinigte Arabische Emirate sowie der Länderüberblick. Wie Sonderregeln für Zuzügler in anderen Staaten mit der deutschen Wegzugsteuer zusammenspielen, behandelt der Beitrag zum Non-Dom-Status, einen konkreten Zielstaat der Beitrag zur Wegzugsbesteuerung bei einem Umzug nach Serbien.

Wann die Wegzugsteuer greift und wann nicht

Wohnsitzdauer. Wer in Deutschland nicht mindestens sieben der letzten zwölf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, fällt nicht unter § 6 AStG. Ähnliche Fristen kennen Frankreich, Spanien, Dänemark, Japan und Südkorea.

Nicht nur der Umzug löst aus. § 6 Abs. 1 AStG erfasst auch die unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person, etwa die Schenkung an ein Kind im Ausland, sowie jeden sonstigen Ausschluss oder jede Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts. Mehr dazu im Beitrag zur Schenkung vor dem Wegzug.

Kurz vorher unter 1 % zu gehen, hilft nicht. § 17 EStG schaut fünf Jahre zurück: Es genügt, wenn die Beteiligung in diesem Zeitraum mindestens 1 % betrug. Mehr dazu im Beitrag zur Wegzugsteuer bei GmbH-Anteilen.

Rückkehr und Weiterzug: EU-Staaten und Drittstaaten im Vergleich

Mehrere Staaten lassen die Steuer entfallen, wenn der Wegziehende zurückkommt, aber zu unterschiedlichen Bedingungen:

  • Deutschland: Wegfall bei Rückkehr binnen 7 Jahren (+ höchstens 5), nur bei von Anfang an vorübergehender Abwesenheit. Einzelheiten stehen im Beitrag zur Ratenzahlung der Wegzugsteuer.
  • Spanien: Bei vorübergehendem Wegzug entfällt die Steuer bei Rückkehr binnen 5 Jahren.
  • Belgien: Wegfall bei Rückkehr binnen 24 Monaten.
  • Japan: Aufhebung bei Rückkehr während der Stundung.
  • Italien (nur Gesetzentwurf): Wegfall bei Rückkehr vorgesehen.

Ebenso wichtig ist der Weiterzug. Wer nach einem ersten Umzug innerhalb der EU später die EU verlässt, verliert in Österreich und, binnen 10 Jahren, in Spanien den Aufschub. Der erste Umzug ist also nicht der letzte Steuertermin.

Vier europäische Staaten im Detail

Österreich erfasst jeden Wegziehenden ohne Wertgrenze im Wortlaut, und zwar Kapitalvermögen, Derivate und Kryptowährungen (§ 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988). Grundstücke nennt die Regel nicht. Der Verkauf einer österreichischen Immobilie bleibt nach dem Wegzug aber in Österreich mit 30 % steuerpflichtig, und die Hauptwohnsitzbefreiung kann nach Einschätzung der Kanzlei bei ungünstiger Reihenfolge teilweise verloren gehen. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zum Immobilienverkauf in Österreich und Deutschland.

Niederlande: Betroffen ist, wer mindestens 5 % hält (aanmerkelijk belang). Die Steuer wird mit einem Sicherungsbescheid (conserverende aanslag) festgesetzt, der für Beteiligungen unbefristet gilt. Innerhalb von EU und EWR wird automatisch und zinsfrei aufgeschoben. Auch Pensions- und Rentenansprüche mit Steuervorteil sind erfasst. Zum laufenden Vermögen in den Niederlanden siehe den Beitrag zum Box-3-Modell.

Spanien greift erst nach 10 von 15 Jahren Ansässigkeit und bei großen Beteiligungen. Bei Wegzug innerhalb von EU und EWR kann der Steuerpflichtige wählen, dass die Steuer nur bei Verkauf, Weiterzug oder Meldeverstoß binnen 10 Jahren anfällt.

Frankreich erfasst nach 6 von 10 Jahren Ansässigkeit Anteile ab 800.000 € oder 50 % Gewinnbeteiligung. Die Steuer wird automatisch oder auf Antrag gegen Sicherheit aufgeschoben und nach 2 Jahren (bei einem Wert unter 2,57 Mio. €) bzw. nach 5 Jahren ohne Verkauf erlassen. Welcher Satz genau gilt, ist derzeit offen.

Was die Wegzugsteuer nicht erfasst und was Umschichten bringt

Die Wegzugsteuer greift nicht auf das ganze Vermögen zu. Die meisten Staaten arbeiten mit einem Katalog, und was dort nicht steht, löst beim Umzug nichts aus. In Deutschland verweist § 6 AStG allein auf Anteile im Sinne des § 17 EStG. Immobilien, Gold, Kryptowährungen und Bankguthaben nennt die Vorschrift nicht (Einschätzung nach dem Wortlaut). Nicht erfasst heißt aber nicht steuerfrei: Eine deutsche Immobilie bleibt nach dem Wegzug steuerverhaftet, solange die Zehnjahresfrist läuft, siehe Immobilienverkauf vor dem Wegzug. Eine Immobilie in der GmbH hilft nicht, denn besteuert wird der GmbH-Anteil, gleich was die GmbH besitzt (Einschätzung nach dem Wortlaut des § 6 AStG, siehe Immobilie vor dem Wegzug in eine GmbH einbringen). Zu Gold und Kryptowährungen siehe die Beiträge zur Spekulationsfrist bei Auswanderung und zur Kryptowährung beim Wegzug.

Investmentfonds: Die 500.000-€-Grenze gilt je Fonds

Für Investmentfonds im Privatvermögen gilt eine eigene Vorschrift (§ 19 Abs. 3 InvStG). Der Wegzug gilt dort nur dann als Verkauf zum gemeinen Wert, wenn der Anleger in den letzten fünf Jahren mindestens 1 % der ausgegebenen Anteile gehalten hat oder beim Wegzug Anteile an dem Investmentfonds mit Anschaffungskosten von mindestens 500.000 € hält. Der Wortlaut stellt auf den einzelnen Fonds ab: Wer 1,2 Mio. € in einen ETF legt, ist erfasst, wer dieselbe Summe auf drei Fonds mit je 400.000 € Anschaffungskosten verteilt, nach Einschätzung der Kanzlei nicht. Mittelbar gehaltene Anteile zählen mit, und maßgeblich sind die Anschaffungskosten, nicht der Kurswert, sodass ein langjähriger Sparplan die Grenze unbemerkt überschreiten kann. Einzelheiten stehen im Beitrag Wertpapierdepot beim Wegzug.

Grenzen des Umschichtens

  • Umschichten ist selbst ein Verkauf. Wer GmbH- oder Fondsanteile verkauft, um in Immobilien oder Gold zu gehen, zahlt die Steuer vor dem Wegzug, nur real statt fiktiv und ohne die sieben Raten. Spielraum bietet vor allem neues Geld, das sich von vornherein außerhalb des Katalogs anlegen lässt (Einschätzung der Kanzlei).
  • Nicht erfasst ist nicht steuerfrei. Die Immobilie bleibt im Belegenheitsstaat steuerverhaftet, der Wertzuwachs anderer Anlagen wandert in den Zuzugsstaat.
  • Der Katalog ist nicht überall eng. Kanada, die USA und Südafrika erfassen fast alles, der italienische Gesetzentwurf auch Edelmetalle. Wer erkennbar nur wegen des Wegzugs umschichtet, muss zudem mit § 42 AO rechnen (Einschätzung der Kanzlei).

Hilft die GmbH & Co. KG gegen die Wegzugsteuer?

Häufig wird empfohlen, die GmbH vor dem Wegzug in eine GmbH & Co. KG umzuwandeln. Der KG-Anteil ist zwar kein Anteil an einer Kapitalgesellschaft und fällt deshalb nicht unter § 6 AStG. Die KG hat aber Betriebsvermögen: Wird Deutschlands Besteuerungsrecht daran durch den Wegzug ausgeschlossen oder beschränkt, gilt das als Entnahme, für den ganzen Betrieb als Betriebsaufgabe (§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 16 Abs. 3a EStG).

Nach Einschätzung der Kanzlei ersetzt der Formwechsel die Wegzugsteuer deshalb meist nur durch die Entstrickungsteuer und ist selten billiger. Schon der Formwechsel selbst kostet Steuer, danach gelten ein höherer Satz und schlechtere Ratenregeln. Ein Vorteil ist allenfalls in einer engen Fallgruppe denkbar, etwa bei einer tätigen KG, deren Betrieb in Deutschland bleibt. Wie die Entstrickung funktioniert, erklären die Beiträge zur Entstrickungsbesteuerung und zum Wegzug von Mitunternehmern.

Was stattdessen hilft

Nach Einschätzung der Kanzlei hilft weniger der Rechtsformwechsel als genaues Rechnen und die richtige Reihenfolge:

  • das Zielland vor dem Umzug prüfen und bewusst zwischen EU/EWR und Drittstaat entscheiden,
  • Fristen zählen, in Deutschland die sieben von zwölf Jahren, im Ausland die jeweiligen Ansässigkeitsfristen,
  • Stundung und Sicherheit rechtzeitig vorbereiten,
  • die Rückkehroption offenhalten und einen späteren Weiterzug mitdenken,
  • die Doppelbesteuerung mit dem Zuzugsstaat gesondert klären.

Weitere typische Fehler beschreibt der Beitrag Wegzug aus Deutschland: Steuerfallen und Gestaltungsmöglichkeiten, die Planung größerer Vermögen der Beitrag Auswandern als Vermögender.

Stand der Quellen und Grenzen dieses Vergleichs

Der Vergleich beruht für Deutschland, Österreich und die Grundlagen vieler Staaten auf Gesetzestexten und amtlichen Merkblättern, für zahlreiche Steuersätze auf Fachbeiträgen und Zusammenfassungen. Offen sind die Sätze für Belgien, Australien, Israel, Südkorea und die USA, der französische Satz sowie Satz und Freibetrag in Norwegen. Italien ist bisher nur Gesetzentwurf, der Stand kann sich bis zum Jahresende ändern. Die Quelle zu Israel stammt aus dem Jahr 2019. Erbschaftsteuer und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht sind hier nicht behandelt. Rechtsstand der ausgewerteten Quellen ist der 02.11.2026, für die Fondsregel der 03.11.2026. Die Übersicht ist nicht erschöpfend.

Fazit

Die Wegzugsteuer ist kein deutsches Sonderrecht. Viele Staaten besteuern den Wegzug, aber mit sehr unterschiedlichen Schwellen, Sätzen und Stundungsregeln. Im Rechenbeispiel reicht die Spanne von null in Spanien bis zu rund 40,9 % des Werts in Dänemark. Wer wegziehen will, sollte deshalb früh rechnen, die Reihenfolge von Umzug, Verkauf und Weiterzug planen und auch den Zuzugsstaat prüfen. Eine Umwandlung in die GmbH & Co. KG verschiebt die Last nach Einschätzung der Kanzlei meist nur.

Häufige Fragen

Welche Länder haben eine Wegzugsteuer?

Unter den 17 ausgewerteten Staaten besteuern unter anderem Deutschland, Österreich, die Niederlande, Frankreich, Spanien, Dänemark, Norwegen, Polen, Belgien, Kanada, Japan, Südkorea, Südafrika, Australien und Israel den Wegzug. In den USA trifft die Regel nur die Aufgabe der Staatsbürgerschaft oder einer langen Green Card. Italien plant eine Wegzugsteuer für Wegzüge ab 2027, bisher nur im Gesetzentwurf.

Gibt es Länder ohne Wegzugsteuer?

Für Großbritannien, Schweden und Finnland hat die Kanzlei keine Wegzugsteuer gefunden. Diese Staaten besteuern Wegziehende aber noch eine Zeit lang nach: Großbritannien im Rückkehrjahr, Schweden bis zu zehn Jahre bei Aktiengewinnen, Finnland in der Regel im Wegzugsjahr und in den drei Folgejahren.

Fällt die deutsche Wegzugsteuer auch beim Umzug in die Schweiz oder nach Dubai an?

Ja, wenn die Voraussetzungen des § 6 AStG erfüllt sind. Dass die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate private Kursgewinne nicht besteuern, schützt nur vor der Steuer des Zuzugsstaats. Die sieben Jahresraten gibt es in Deutschland auf Antrag für jedes Zielland, in der Regel gegen Sicherheit.

Gilt die 500.000-€-Grenze bei Fonds für das ganze Depot?

Nach dem Wortlaut des § 19 Abs. 3 InvStG nicht, es kommt auf die Anschaffungskosten je Fonds an (Einschätzung der Kanzlei). Eine Umschichtung kurz vor dem Wegzug ist allerdings ein echter Verkauf.

In welchem Land ist die Wegzugsteuer am höchsten?

Im Rechenbeispiel mit 1 Mio. € Wert und 25.000 € Anschaffungskosten liegt Dänemark mit bis zu rund 409.500 € vorn. Entscheidend sind aber auch Schwellen und Stundung: Spanien besteuert dasselbe Beispiel gar nicht, die Niederlande schieben die Steuer innerhalb von EU und EWR automatisch auf.

Lässt sich die Wegzugsteuer durch eine GmbH & Co. KG vermeiden?

Meist nicht. Der KG-Anteil fällt zwar nicht unter § 6 AStG, dafür werden die stillen Reserven im Betriebsvermögen über die Entstrickung besteuert. Ein Vorteil ist nach Einschätzung der Kanzlei nur in einer engen Fallgruppe denkbar.

Stand: November 2026. Diese Übersicht ist nicht erschöpfend und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala und die Kanzlei mit Schwerpunkt im internationalen Erbrecht, Steuerrecht und Vermögensschutz in München beraten Unternehmer, Gesellschafter und Anleger bei der Planung ihres Wegzugs, vom Vergleich der Zielländer über die Berechnung der Wegzugsteuer bis zur Vorbereitung von Stundung und Rückkehroption. Dr. Fiala hat zu Fragen der Auswanderung und des Vermögensschutzes umfangreich publiziert. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zur Kanzlei auf, um Ihre individuelle Situation in einer Erstberatung besprechen zu lassen.

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