Bundesgerichtshof: Riesterverträge sind unpfändbar – oder teilweise bis ganz pfändbar.

Wann der Insolvenzverwalter manches Riestervermögen bekommt –  Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 16.11.2017, Az. IX ZR 21/17) entschied, dass § 851 I Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit § 97 I Einkommensteuergesetz (EStG) die Unübertragbarkeit des zulagengeförderten Riester-Vertragsvermögens anordnen. Wenn Rechtsansprüche gesetzlich – also nicht nur vertraglich – nicht übertragbar sind – auch bei bestimmten Dienstbarkeiten […]