Bundesfinanzminister: angespartes Rürup-Kapital ist pfändbar

– nur Vorsorge auf Sozialhilfe-Niveau darf vor Gläubigern geschützt werden –   Die Vertriebsmär von der Unpfändbarkeit des Rürup-Kapitals Versicherverbände, Versicherer und der Versicherungsvertrieb priesen in Werbebroschüren seit vielen Jahren die Rüruprente als pfändungsgeschützte Altersvorsorge. Nun erweist sich dies nach einem neuen Schreiben des Bundesfinanzministers (BMF) vom 31.03.2010 (Az. IV C 3 – S 2222/09/10041 […]