Vandalismusrisiken: Keine Versicherungsdeckung bei Verweigerung der Schutzgeldzahlung

– Warum man ohne Schutzgeldzahlung den Versicherungsschutz verliert ? –   Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 16.06.2010, Az. IV ZR 229/09) entschied am Fallbeispiel eines Gastwirtes dem mit Beschädigung oder Zerstörung seines Lokals gedroht wurde, daß dem Versicherer Einbruchsdiebstahls- und/oder Vandalismusrisiken als objektive Gefahrenerhöhung durch Schutzgelderpressung anzuzeigen ist. Dies gilt spätestens wenn es zu einer […]