Betriebliche Altersversorgung: Erfolgreiche Rückabwicklung mit der Unterstütungskasse – Aufklärungspflichten über Totalverlustrisiko bezüglich U-Kassen-Insolvenz-Szenario

„Das Recht hat die merkwürdige Eigenschaft, dass man es behalten kann, ohne es zu haben.“ (Joseph Unger) Insbesondere bei der Entgeltumwandlung bietet sich in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) an, eine rückgedeckte Unterstützungskasse (U-Kasse) als Träger zu wählen. Indes sind sich Fachleute darüber einige, dass hierbei zusätzliche Abschluss- und Verwaltungskosten anfallen, die vermeidbar sind. Folge ist […]