Nicht zu viel zahlen
Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 10.10.2017, Az. B 12 KR 2/16) entschied, das auf Leistungen aus einer freiwilligen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und/oder privaten Rentenversicherung keine Krankenversicherungsbeiträge geschuldet werden. Im entschiedenen Fall bezog der Kläger seit 2008 eine BU-Rente. Urplötzlich, irgendwann im Jahre 2011 begann das „Versorgungswerk“ auf Rentenzahlungen des in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Pflichtversicherten Rentners noch […]