Anwaltsgeheimnis oder Steuerhaftung
„Gehe nicht zum Fürsten, bevor Du gerufen wirst”, meint Rechtsanwalt Rüstig, bis ihn plötzlich sein erster Haftungsbescheid höchstpersönlich adressiert ereilt. Gehorsam hatte er seit 1.1. 1993 das Zinsabschlagsgesetz (,,ZaSt“er!) beachtet, indem er au f seine Mandanten die Zinserträge aus Anderkonten aufteilte und diese dann bescheinigte. Anschließend – index non calculat – beschäftigte er sich […]