Schuldet der Versicherungsmakler seinen Kunden eine laufende Betreuung?
Das Gesetz sagt folgendes: „Wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Versicherungen übernimmt, hat die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers“ (§ 93 Abs. 1 HGB). Er erhält nach § 652 BGB seinen „Maklerlohn“ für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss […]